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Allgemeine Geschäftsbedingungen von WUNDERALICE

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen WUNDERALICE (nachfolgend WUNDERALICE genannt) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht unverzüglich nach Zugang widerspricht.

 

1. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Eigentum

1.1 Die Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstigen Design-Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von WUNDERALICE weder im Original noch in Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2 Bei jedem Verstoß gegen die Bestimmungen in 1.1. hat der Auftraggeber WUNDERALICE eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der für den Auftrag vereinbarten Vergütung zu zahlen.

1.3 WUNDERALICE überträgt dem Auftraggeber die jeweiligen Nutzungsrechte für die im Auftrag vereinbarten Verwendungszwecke. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. WUNDERALICE bleibt in jedem Fall berechtigt, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, seine Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstige Design-Unterlagen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur und ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von WUNDERALICE erlaubt. Die Nutzungsrechte gehen an den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, WUNDERALICE auf sämtlichen Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen.

1.6 An Entwürfen, Reinzeichnungen und sonstigen Design-Unterlagen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

2. Datenschutz

2.1 WUNDERALICE verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für die Erbringung der im Auftrag vereinbarten Leistung erforderlich ist. Werden für einen Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen WUNDERALICE und der Auftraggeber eine Vereinbarung im Auftrag, welche bei der Auftragsbeauftragung unterzeichnet wird.

 

3. Vergütung

3.1 Die Vergütung ist fällig nach Lieferung der vereinbarten Leistung. Die Rechnungsbeträge sind Bruttobeträge, zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

3.2 Werden Teillieferungen vereinbart, so ist eine entsprechende Teilvergütung zu zahlen.

 

4. Haftung

4.1 WUNDERALICE haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet WUNDERALICE – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe des einzelnen Auftragswertes.

4.3 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

 

5. Gestaltungsfreiheit, Vorlagen, Freistellung

5.1 Im Rahmen des Auftrages besteht für WUNDERALICE Gestaltungsfreiheit.  Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung des Leistungsgegenstandes Änderungen, hat der  Auftraggeber die entstandenen Mehrkosten zu tragen.

5.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller WUNDERALICE zu Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt ist und diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind.  Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber WUNDERALICE im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

7. Streitbeilegungsverfahren

7.1 Kommt es im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, verpflichten sich  die Parteien, vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts (oder Schiedsgerichts) ein Mediationsverfahren zu durchlaufen.

7.2 Der Mediator ist einvernehmlich von beiden Parteien innerhalb von drei Wochen, nachdem eine Partei der anderen Partei dieses Verlangen schriftlich zur Kenntnis gegeben hat (Mediationsantrag), zu bestimmen. Sollten sich die Parteien innerhalb dieser Frist nicht über den Mediator geeinigt haben, ist die zuständige Industrie- und Handelskammer anzurufen, um einen geeigneten Mediator zu bestimmen.

7.3 Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer am Sitz der Partei, an die sich das Begehren zur Aufnahme der Mediation richtet.

 

6. Salvatorische Klausel und Gerichtstand

6.1 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt diese nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.

6.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist im Falle von Streitigkeiten München.